Hier besteht oftmals eine völlig falsche Vorstellung: Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten bzw. dem Kostenrisiko. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit und für Sie ein Stück Sicherheit.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die für alle Anwälte verbindlich ist. Maßgeblich ist vor allem der Gegenstandswert der Sache, deren Bedeutung und Schwierigkeit. Oftmals ist es so, daß die Rechtsanwaltsgebühren Teil eines Schadens sind (so z.B. regelmäßig im Rahmen eines Verkehrsunfalls), der vom Gegner im Rahmen dessen Haftung meist sogar vollständig übernommen werden muß. Das gleiche gilt, wenn sich z.B. ein Vertragspartner im Verzug befindet.
Viele anwaltliche Tätigkeiten sind auch durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Weisen Sie mich darauf hin, daß eine Rechtsschutzversicherung besteht! Ich übernehme gerne die Formalitäten.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe zu erhalten. Bei laufendem Beratungsbedarf fragen Sie mich nach dem Abschluß eines Beratungsvertrages.
Brauche ich eigentlich überhaupt einen Anwalt, z.B. bei Verkehrsunfällen?
Gerade aufgrund der Kostentragungspficht, die beim schuldigen Schädiger liegt, sollten Sie auch dann, wenn Sie meinen, daß eigentlich alles "klar" sei, nicht auf anwaltlichen Rat verzichten: Ihr Anwalt hat das im Kontakt mit den Versicherungen unentbehrliche Fachwissen im Verkehrsrecht.
Er weiß genau, welche Ansprüche, z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall und dergl. geltend gemacht werden können und sorgt dafür, daß Ihre Ansprüche in voller Höhe und schnellstmöglichst durchgesetzt werden.
Also: Verhandeln Sie nicht selbst mit dem Gegner und dessen Versicherung. Denn die sind Ihre Gegner, nicht Ihre Partner!